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news | Recht    13.02.2012

SPD und Grüne wollen ALG-Regeln ändern

Nach einem möglichen Regierungswechsel wollen SPD und Grüne die soziale Absicherung von kurz befristet Beschäftigten, unter denen sich bekanntlich auch viele Filmschaffende befinden, verbessern und damit ein Abrutschen ins Hartz-IV-System verhindern.

 

Aus diesem Grund haben die Sozialdemokraten einen Antrag im Bundestag eingebracht, der die Verlängerung der Rahmenfrist für den Bezug von Arbeitslosengeld I (ALG I) vorsieht. Ziel dieses Schrittes ist es, eine Verkürzung zu korrigieren, die seinerzeit von der rot-grünen Koalition selbst beschlossen wurde. So sieht die derzeitige, noch bis zum 01.08.12 laufende Regelung vor, dass kurz befristet Beschäftigte nur dann Anspruch auf ALG I erwerben, wenn sie innerhalb von zwei Jahren 180 Tage sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung nachweisen können. Diese Sonderreglung greift zudem nur, wenn die Beschäftigungsverhältnisse überwiegend auf höchstens sechs Wochen befristet waren. Der Antrag der SPD hingegen fordert den Wegfall der Begrenzung der bisherigen Beschäftigungsdauer ebenso wie die bisherige Einkommensgrenze.

Mit dem nun erfolgten Antrag reagiert die SPD auf die kürzlich bekannt gewordenen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA), die zeigen, dass das Risiko, als Arbeitsloser sofort ein Hartz-IV-Fall zu werden, in den vergangenen drei Jahren deutlich gestiegen ist, was daran liegt, dass die vorherige Beschäftigungszeit zu kurz war, um genügend Ansprüche für das ALG I zu erwerben. Ein Lied übrigens, das vor allem auch die ständig von einer VerHARTZung bedrohten Filmschaffenden singen können, die aufgrund ihrer im Film- und Theaterbereich üblichen kurzfristigen Beschäftigungsverhältnisse zwar Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen, aber de facto keine Leistungen erhalten, weil sie die Anspruchsvoraussetzungen nicht erfüllen können.

Einerseits gezwungen werden, zu zahlen – aus gutem Grunde übrigens, andererseits von vornherein praktisch keine Chance auf ein Zutreffen der Bedingungen für den Vertrag zu haben – ein Deal dieser Art müsste eigentlich vor Gericht als Betrug bezeichnet werden. Höchste Zeit, dass hier etwas geschieht.



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