17.02.2012Geschäftsführer wegen KI.KA-Betrug verurteilt
Im Betrugsskandal beim Kinderkanal (KI.KA) von ARD und ZDF hat das Erfurter Landgericht nun auch den ehemaligen Geschäftsführer einer Berliner Produktionsfirma wegen Bestechung und der Beihilfe zur Untreue verurteilt.
Dieser zweite Prozess um den Millionenbetrug beim KI.KA endete für den 43-Jährigen mit der Verurteilung zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe, die jedoch für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der angeklagte Geschäftsführer hatte gemeinsam mit dem früheren Herstellungsleiter des KI.KA, der bereits im Juli 2011 zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden war, im Zeitraum zwischen 2005 und 2010 mit Hilfe von Scheinrechnungen und Scheinaufträgen rund 4,6 Millionen Euro aus dem Etat des Senders abgezweigt. Das Geld wurde nach den Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft zwischen dem früheren Geschäftsführer der Berliner Produktionsfirma und dem früheren KI.KA-Herstellungsleiter geteilt, wobei der Herstellungsleiter 60 Prozent der Summe erhielt.
Die Staatsanwaltschaft hatte für den früheren Geschäftsführer ursprünglich eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten beantragt. Strafmildernd berücksichtigte das Gericht bei seiner Urteilsfindung jedoch die Selbstanzeige des Angeklagten im Oktober 2010, da die betrügerischen Vorgänge beim KI.KA in diesem Umfang ohne diesen Schritt wohl nicht ans Licht gekommen wären. Zugunsten des Angeklagten wertete das Erfurter Landgericht weiter, dass er mit dem erschlichenen Geld finanzielle Schwierigkeiten seiner Firma ausgleichen wollte. Während seiner vierjährigen Bewährungszeit muss der verurteilte frühere Geschäftsführer außerdem monatlich 100 Euro an die Stiftung Deutsche Kinderkrebshilfe zahlen.
Ein interner Revisionsbericht des für den KI.KA federführenden MDR hat ergeben, dass der frühere KI.KA-Herstellungsleiter – gemeinsam mit Geschäftsführern von mehreren Firmen, mit denen der Kinderkanal zusammenarbeitete – in acht Jahren mehr als acht Millionen Euro veruntreut habe. Laut Staatsanwaltschaft wird im Zusammenhang mit dem Betrugsskandal deshalb noch gegen elf weitere mutmaßliche Beteiligte ermittelt. Ein Teil der Fälle ist strafrechtlich jedoch bereits verjährt.
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